Jedes Jahr im Herbst (Michaelis) begab sich eine Kommission unter Führung des Probstes in die Wälder, um die 'Mast (Eckern und Eichelfall) zu beurteilen. Je nach Ergiebigkeit wurde den Inhabern der Anteilsrechte die Zahl der Schweine mitgeteilt, die sie zum 'Aufbrennen' (Kennzeichnen) bringen durften. Fielen Eichel- und Eckernfall in einem Jahr nur dürftig aus, wurde die Anzahl der Schweine entsprechend der 'Eckerngerechtigkeit' für alle Höfe verringert. Zur Schonung des Waldes konnte der Austrieb sogar ganz untersagt werden. Auch der Holzeinschlag war streng reglementiert. Für jedes Fuder Holz mußte eine neue Anzahl Heister (Jungbäume) gepflanzt werden. Ähnlich war eine Bewirtschaftung der Plaggen (Rasensoden). Man betrieb die Plaggenmaht, um den Anfall an Stalldünger durch Mischen mit Jauche zu erhöhen (Bodenverbesserung). |